TÜRSCHLIESSER

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Der Türschließer – auf ihn ist Verlass!

Ein absoluter Alltagshelfer und zu gleich im Sicherheitsbereich unentbehrlich – der Türschließer. Man stelle sich eine schwere Eingangstür wie z.B. eine Wohnungstür oder Haustür, eine große Nebeneingangstür oder Flügeltür vor, die regelmäßig betätigt wird und aufgrund des Gewichts mit einer großen Kraft und Lautstärke ins empfindliche Türschloss schlägt. Ein triftiger Grund, für einen Türschließer. Er bewirkt das selbstständige Schließen einer Tür. Dabei soll der Türschließer nicht nur das Türblatt an die Zarge heranführen, sondern auch genügend Kraft entwickeln, um die Falle ins Schließblech des Türschlosses einklinken zu lassen. Besonders Türschließer an Außentüren sowie Innentüren, die regelmäßig Windzug ausgesetzt sind, müssen hierfür ein beträchtliches Drehmoment aufbringen. Daher sind Türschließer oft in Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit Publikumsverkehr zu finden, können aber letztlich an jeder beliebigen Tür angebracht werden. Sie vermeiden zuverlässig Zugluft, schonen ihr Türschloss und sparen obendrein Heizkosten.

Um die Wichtigkeit des Themas Türschließer bedacht, vertreiben wir diese Technologie von uns selbst, von Geze und von ABUS.

Wenn die Tür allerdings offengehalten werden und aufgrund baurechtlicher Anforderungen selbstschließend auszuführen sein soll, kommt eine elektrische Feststellanlage beim Türschließer zum Einsatz. Alternativ zur elektromagnetisch schließenden Tür wird auch gern die Freilauf Türschließer mit „Freeswing“-Funktion verwendet. Hier kommt die Öffnung der Tür mittels Federdruck im vorgespannten Zustand ohne weiteren Kraftaufwand zustande. Im Brandfall wird die Vorspannung gelöst und die Tür schließt mit diesem Türschließer selbstständig. Diese beiden Arten vom Türschließer haben Sie sicherlich schon einmal in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Kindergärten gesehen. Sie erleichtern die Nutzung des Gebäudes ungemein.

Eine Tür die als Feuer- oder Rauchschutztür genutzt werden soll, muss grundsätzlich mit einem Türschließer ausgestattet sein. Diese müssen, wie alle anderen auch, vorab geprüft und zertifiziert werden, um zum Einsatz zu kommen. Hydraulische Türschließer richten hierbei nach der Norm DIN EN 1154 und elektrische Türschließer nach DIN EN 1158.

Abschließend steht eines jedoch fest. Egal ob einfach, erweitert, elektrisch oder hydraulisch – Türschließer erhöhen unsere Sicherheit, verringern Lärm, schützen die Privatsphäre und sparen obendrein eine Menge Energie.

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Der Türschließer – auf ihn ist Verlass!

Ein absoluter Alltagshelfer und zu gleich im Sicherheitsbereich unentbehrlich – der Türschließer. Man stelle sich eine schwere Eingangstür wie z.B. eine Wohnungstür oder Haustür, eine große Nebeneingangstür oder Flügeltür vor, die regelmäßig betätigt wird und aufgrund des Gewichts mit einer großen Kraft und Lautstärke ins empfindliche Türschloss schlägt. Ein triftiger Grund, für einen Türschließer. Er bewirkt das selbstständige Schließen einer Tür. Dabei soll der Türschließer nicht nur das Türblatt an die Zarge heranführen, sondern auch genügend Kraft entwickeln, um die Falle ins Schließblech des Türschlosses einklinken zu lassen. Besonders Türschließer an Außentüren sowie Innentüren, die regelmäßig Windzug ausgesetzt sind, müssen hierfür ein beträchtliches Drehmoment aufbringen. Daher sind Türschließer oft in Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit Publikumsverkehr zu finden, können aber letztlich an jeder beliebigen Tür angebracht werden. Sie vermeiden zuverlässig Zugluft, schonen ihr Türschloss und sparen obendrein Heizkosten.

Um die Wichtigkeit des Themas Türschließer bedacht, vertreiben wir diese Technologie von uns selbst, von Geze und von ABUS.

Wenn die Tür allerdings offengehalten werden und aufgrund baurechtlicher Anforderungen selbstschließend auszuführen sein soll, kommt eine elektrische Feststellanlage beim Türschließer zum Einsatz. Alternativ zur elektromagnetisch schließenden Tür wird auch gern die Freilauf Türschließer mit „Freeswing“-Funktion verwendet. Hier kommt die Öffnung der Tür mittels Federdruck im vorgespannten Zustand ohne weiteren Kraftaufwand zustande. Im Brandfall wird die Vorspannung gelöst und die Tür schließt mit diesem Türschließer selbstständig. Diese beiden Arten vom Türschließer haben Sie sicherlich schon einmal in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Kindergärten gesehen. Sie erleichtern die Nutzung des Gebäudes ungemein.

Eine Tür die als Feuer- oder Rauchschutztür genutzt werden soll, muss grundsätzlich mit einem Türschließer ausgestattet sein. Diese müssen, wie alle anderen auch, vorab geprüft und zertifiziert werden, um zum Einsatz zu kommen. Hydraulische Türschließer richten hierbei nach der Norm DIN EN 1154 und elektrische Türschließer nach DIN EN 1158.

Abschließend steht eines jedoch fest. Egal ob einfach, erweitert, elektrisch oder hydraulisch – Türschließer erhöhen unsere Sicherheit, verringern Lärm, schützen die Privatsphäre und sparen obendrein eine Menge Energie.

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